Aktuelles:

Bericht zur Jahreshauptversammlung 2020

Werte Kameradinnen und Kameraden, liebe passive Feuerwehrmitglieder, liebe Fördermitglieder,

zunächst wünsche ich uns allen ein gutes und gesundes Jahr 2022.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung 2020 im vergangenen Jahr nicht stattfinden. Wir bedauern dies sehr und hoffen Euch alle in diesem Jahr 2022 wieder zu einer Jahreshauptversammlung begrüßen zu dürfen.

Den Bericht des 1. Kommandanten und des 1. Vorstands findet Ihr unter der nachfolgenden Verlinkung:

Bericht des 1. Kommandanten | Bericht des 1. Vorstands

Kameradschaftliche Grüße von der Vorstandschaft der

Freiwilligen Feuerwehr Bad Grönenbach e.V.


Die Durchführung der Jahreshauptversammlung richtet sich grundsätzlich nach der Vereinssatzung. Diese Satzung ist das „Grundgesetz“ des Vereins und bindet den vertretungsberechtigten Vorstand. Wenn demnach in der Satzung steht, dass mindestens einmal pro Jahr eine Versammlung stattzufinden hat, ist der Vorstand eigentlich daran gebunden.

Entscheidend ist das Wort „eigentlich“. Dies eröffnet die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen gegen die Satzung zu verstoßen. Im konkreten Fall bedeutet dies: ist es aufgrund der Corona Pandemie nicht möglich, die Versammlung durchzuführen, ist eine Verschiebung oder Absage der Versammlung zulässig. Es muss also einen wichtigen Grund für das Verschieben oder für die Absage geben. Dieser wichtige Grund kann die derzeitige Corona Lage sein, d.h., es ist möglich, eine „Gefährdungsbeurteilung“ vorzunehmen, mit der Tendenz, die Versammlung zu verschieben, um die Vereinsmitglieder vor Gefährdungen mit nicht absehbaren Folgen im Falle einer Infektion zu schützen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Aktiven der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr, sondern auch auf den Schutz der älteren Kameraden, die zu einer der sog. Risikogruppen zählen. Zudem sind möglicherweise auch Kinder und Jugendliche als Vereinsmitglieder anwesend, was das Risiko nochmals erhöht, da Kinder und Jugendliche bis zu drei Wochen eine Infektion weitergeben können, ohne selbst irgendwelche Symptome zu zeigen.

Vor diesem Hintergrund ist es zulässig und richtig, die Mitgliederversammlung nicht durchzuführen. Eine Kassenprüfung kann problemlos nachgeholt werden und die Entlastung nach der Kassenprüfung kann auch in einer späteren Versammlung rückwirkend erteilt werden. Es handelt sich bei der Kassenprüfung und der Entlastung um reine vereinsinterne Vorgänge, die keine steuerlichen oder vereinsrechtlichen Auswirkungen haben, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die gewählten Personen (Vereinsorgane) bleiben in ihrem Amt, bis die nächste JHV mit den erforderlichen Wahlen stattfinden kann.

Quelle: LFV Bayern, BayernRecht des StMI, 12.BayIfSMV.

Christbaumsammelaktion 2022


Nachdem wir im vergangenen Jahr die alljährliche Christbaumsammelaktion leider absagen mussten freuen wir uns euch mitzuteilen dass wir in diesem Jahr wieder in gewohnter Weise die ausgedienten Christbäume einsammeln werden.

Gesammelt wird am Samstag den 8. Januar, daher möchten wir euch bitten die Bäume gut sichtbar und am besten schon am Vorabend an den Straßenrand zu legen.

Ob und wie das Funkenfeuer 2022 stattfinden kann ist zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht absehbar. Die Sammelaktion wird davon unabhängig stattfinden.

Weihnachtsgruß 2021

Neue Einsatzjacken für den First Responder Bad Grönenbach

Der First Responder Bad Grönenbach wurde mit neuen Einsatzjacken ausgestattet. Die ausschließlich aus Spenden finanzierten Hard- und Softshell-Jacken, konnten in einem kleinen feierlichen Rahmen an die Mitglieder des First Responders übergeben werden. Sie lösen damit die bisherigen Einsatzjacken ab, nachdem diese über acht Jahre und bei weit über 1000 Einsätzen zur Verfügung standen. Das gesamte Team freute sich über die neuen funktionalen und optisch gelungenen Jacken, die die Helfer bei künftigen Einsätzen vor Wind und Wetter schützen werden.
Beim First Responder handelt es sich um ein Team aus qualifizierten Ersthelfern, das gleichzeitig mit dem Notarzt alarmiert wird, jedoch aufgrund der örtlichen Nähe und der größeren Ortskenntnis schneller am Einsatzort eintrifft und die Erstversorgung übernimmt. Hierbei werden die Helferinnen und Helfer, welche ihren Dienst ausschließlich ehrenamtlich verrichten, neben Bad Grönenbach auch zu Einsätzen in den VG-Gemeinden wie Wolfertschwenden und Woringen hinzugerufen. Der First Responder Bad Grönenbach wird durch eine Kooperation des Bayerischen Roten Kreuzes und der Feuerwehr Bad Grönenbach betrieben.

Von links nach rechts: Dominik Schanz, Larissa Ledermann, Andreas David (Leiter Rettungsdienst Bayerisches Rotes Kreuz UA), Christian Haisermann (Vorstand Feuerwehr Bad Grönenbach), Max Treppesch, Roland Stückle

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