Notruf absetzen

Notruf 112

 

Ob bei Feuer, Unfall oder anderer Notlage: Deutschlands Feuerwehr-Notruf ist 112. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in 34 europäischen Staaten die einheitliche Nummer in Notfällen. Auch in allen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.

 

Wählen Sie in Bad Grönenbach die 112, so werden Sie direkt mit der Integrierten Leitstelle in Krumbach verbunden.

Der Notruf 112 und die Feuerwehr stehen untrennbar für schnelle Hilfe an jedem Ort. Schnelle Hilfe kann nur wirksam werden, wenn Augenzeugen eines Unfalls, Brandes oder Unglücks auch sofort Hilfe rufen. Daran möchten wir mit dieser Aktion appellieren: Werden Sie selbst aktiv, wählen Sie im Ernstfall den Notruf, leisten Sie auch lebensrettende Sofortmaßnahmen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

 

Bei der Abgabe des Notrufes sind folgende Angaben wichtig:

 

  • Wer ruft an?
  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Warten auf Rückfragen der Leitstelle!


  • Ungenaue Ortsangaben oder unzureichende Beschreibungen der Situation verzögern immer wieder das schnellstmögliche Eintreffen von Hilfskräften und belasten die Feuerwehren und Rettungsdienste. Bitte beantworten Sie in jedem Fall die Fragen der Leitstelle.

     

    So kann sich ein richtiger Notruf anhören:
    "Mein Name ist Hans Huber, ich möchte einen schweren Verkehrsunfall auf der A7 melden, zwischen Bad Grönenbach und Dietmannsried, in Fahrtrichtung Kempten, bei Kilometer 910. Es gibt zwei verletzte Personen, eine davon schwer. Diese Person ist im Wagen eingeklemmt und kann nicht befreit werden. Haben Sie noch Rückfragen?

     

    Rund um den Notruf:

     

    Sie sollten nie Hemmungen haben, den Notruf zu wählen. Wir kommen lieber einmal zu viel, als zu wenig oder zu spät.
    Sie brauchen auch keine Angst vor den Kosten zu haben, die bei einem eventuellen Einsatz entstehen. Die Feuerwehr ist eine kommunale Pflichteinrichtung, d.h. die Geräte und Fahrzeuge, sowie geleisteten Arbeitsstunden werden von der Kommune getragen. Dies gilt aber nur bei Brandbekämpfung und bei Hilfeleistungen wie z.B. die Menschenrettung.
    Für Aufgaben, die nicht unmittelbar zu unserem Pflichtbereich gehören, wie z.B. Ölspuren, werden die Verursacher herangezogen, um die entstandenen Kosten zu decken.

     

    Grundsätzlich gilt:

    Bei jedem Brand die Feuerwehr rufen!!!

     

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