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Blaulicht und Martinshorn
Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen nahe dem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit "Tatü-Tata" und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach!
Was denken Sie?
oder aber vielleicht doch:
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde . Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 und § 38 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Hier finden Sie Verhaltenstipps des ADACs für die Begegnung mit Einsatzfahrzeugen.
Stellen Sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute
Aber warscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht, trotz des §35 STVO, das Martinshorn ausgelassen haben.
Ihre Feuerwehr Bad Grönenbach
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