Blaulicht und Martinshorn

Blaulicht

 

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen nahe dem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit "Tatü-Tata" und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

 

Sie werden wach!

Was denken Sie?

 

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen!
  • Die werden doch nicht zu uns kommen?
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause?
  •  

    oder aber vielleicht doch:

     

  • Müssen die so einen Krach machen?
  •  

    Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde . Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 und § 38 der Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinshorn. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

     

    Hier finden Sie Verhaltenstipps des ADACs für die Begegnung mit Einsatzfahrzeugen.

     

    Stellen Sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute

  • Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren ( wie Sie )
  • Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen ( wie Sie )
  • Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
  •  

    Aber warscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht, trotz des §35 STVO, das Martinshorn ausgelassen haben.

     

    Ihre Feuerwehr Bad Grönenbach

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